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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ratschläge für eine gelungene Feier

Allgemeine Geschäftsbedingungen der mobil Diskothek "Feier-Geier"
 
 
1. Die Mobil Diskothek "Feier-Geier" verpflichtet sich zum in der  
    Auftragsbestätigung vereinbarten Termin einen Diskjockey, 
    sowie eine Musikanlage samt Zubehör (Licht, Nebel etc.), sowie
    Musik zur Verfügung zu stellen.
 
2.  Bei verspätetem Erscheinen (bis max. 1 Stunde nach
     Veranstaltungsbeginn) des Diskjockeys zur Feierlichkeit in
     Form von höherer Gewalt (z.B. Stau, Unwetter, Panne etc.)  
     kann kein Schadensersatzanspruch oder eine Preisminderung
     geltend gemacht werden. Bei längerer Verpätung als einer 
     Stunde verpflichtet sich die mobil Diskothek "Feier-Geier" eine
     Preisminderung von mind. 10% zu gewähren. Die genaue Preis-
     minderung ist dann aber noch speziell zu berechnen.
 
3. Der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorarpreis
    versteht sich als Festpreis d.h. es fallen keine weiteren Kosten
    für den Auftraggeber an.
 
4.  Bei Nichtstattfinden oder Verlegung der Veranstaltung ist die
     mobile Diskothek "Feier-Geier" umgehend zu informieren.
 
5.  Bei Absage der Feier vom 14. bis zum 7. Tag vor der
     Veranstaltung ist ein Betrag in Höhe von 10% des ausgehan-
     delten Preises zu entrichten. Bei Absage vom 6. bis zum Tag
     der Veranstaltung sind 20% des ausgehandelten Preises zu
     entrichten. 
 
6.  Bei kurzfristigem Ausfall des Diskjockeys verpflichtet sich die    
     mobile Diskothek "Feier-Geier" einen gleichwertigen Ersatz zu
     verpflichten. Sollte dies nicht möglich sein, läßt sich daraus
     aber kein Schadenersatzanspruch ableiten.
 
7.  Das ausgehandelte Honorar ist in bar am Ende der
     Veranstaltung dem jeweiligen Diskjockey auszuhändigen. Auf
     Wunsch kann eine schriftliche Rechnung nachgereicht werden.
     Bei Firmenfeiern ist auch eine bargeldlose Zahlung möglich.
 
8.  Frühestmögliche Anfangszeit für die musikalische Untermalung
     ist 18.00 Uhr. Nur auf besonderen Wunsch -gegen Aufpreis- 
     kann ein früherer Anfangstermin vereinbart werden.
 
9. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist die GEMA-Gebühr vom Veranstalter zu übernehmen.
 
     Essen im Oktober 2002